LG Stuttgart contra Daimler

Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 10.10.2020, 26 O 254/19, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 200 CDI Blue Efficiency mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.

LG Stuttgart contra Daimler

Mit Urteil vom 09.10.22020, Az. 14 O 89/20, hat das LG Stuttgart Daimler zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsent-schädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Das LG Stuttgart sah in der Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, eine unzulässige Abschaltvorrichtung.

Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten, so das LG Stuttgart.

LG Stuttgart contra Daimler

Mit Urteil vom 1.9.22020, Az. 23 O 49/20, hat das LG Stuttgart Daimler Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes C220 d, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass das von Daimler verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

OLG Köln tendiert contra Daimler

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 6.8.2020, 7 U 35/20 ausgeführt, dass der klägerische Vortrag hinsichtlich des Vorhandenseins von unzulässigen Abschalteinrichtungen ausreichend substantiiert sei und verweist auf den Hinweis des BGH.

Ferner weist das OLG Köln darauf hin, dass Daimler ungeschwärzte Bescheide einzureichen habe.

OLG Naumburg contra Daimler

Das OLG Naumburg hat Daimler mit Urteil vom 18.9.2020, 8 U 8/20 als erstes OLG zu Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Eine Revision zum BGH wird nicht zugelassen.

Streitgegenstand war ein darlehensfinanzierter Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, der über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Zum einen das sog. Thermofenster, zum anderen eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein.

Als Begründung für die Entscheidung gab das OLG Naumburg an, die Daimler AG sei dem substantiierten Vortrag der Klägerseite trotz eines ausführlichen Hinweises nicht ausreichend entgegengetreten. Die Beklagte hätte darlegen müssen, dass und warum sich die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung anders darstellt als vom Kläger behauptet, was jedoch unterblieben ist.

Rückruf für Mercedes GLK, C- und E-Klasse

Am 18.9.2020 hat das KBA den 19. und 20. Rückruf in diesem Jahr für Mercedes-Modelle erlassen. Betroffen von den Rückrufen sind Fahrzeuge der GLK-, C- und E-Klasse von Mercedes. Insgesamt sind 95 Diesel-Fahrzeuge davon weltweit unterwegs, etwa 78 in Deutschland, so die Behörde auf ihrer Rückruf-Datenbank.

Den aktuellen Rückruf betreffen die Mercedes-Modelle des GLK (Baujahre 2014-2015), der C- und der E-Klasse (Baujahre 2009-2010).

Die betroffenen Halter werden in Kürze entsprechend Post von Daimler erhalten, womit sie zu einem Software-Update aufgefordert werden.

Da die negativen Folgen der Software-Updates noch immer nicht geklärt, bzw. absehbar sind, raten wir dringend von dem Aufspielen des Software-Updates ab.

Vor dem Hintergrund, dass Daimler gegen sämtliche Rückrufbescheide des KBA, die den Zweck haben unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, Widerspruch einlegt, sind die Bescheide des KBA noch nicht rechtskräftig und somit fehlt es auch an einer rechtlichen Grundlage zu dem Software-Update verpflichtet zu werden.

LG Stuttgart contra Daimler

Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 27.08.2020, 10 O 126/20, erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt.

Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes C 200 CDI Blue Efficiency verfügt nach dem KBA über ein Thermofenster in Form einer sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das LG als unzulässige Abschalteinrichtung ansieht.

Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpeis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

LG Stuttgart contra Daimler

Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 1.9.2020, 15 O 11/20 erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Der streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes GLK 220 CDI, verfügt nicht über eine Abgasnachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung. Im KBA-Rückruf wird das Thermofenster als Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung bezeichnet, dem das Gericht folgte.

Stuttgart bleibt seiner Linie daher treu und verurteilt Daimler regelmäßig.

Daimler schließt Milliardenvergleich in den USA

Daimler zahlt umgerechnet mehr als 1,9 Milliarden Euro in den USA um den Streit mit Behörden und Kunden um angebliche Verstöße gegen Abgasregeln zu beenden. Damit legt Daimler mit zwei Vergleichen Ermittlungsverfahren der US-Behörden und zudem zahlreiche Klagen von Autobesitzern bei, wie das Justizministerium und der Konzern selbst am Montagabend übereinstimmend erklärten. 

Daimler und seiner Tochter Mercedes-Benz USA wurden überhöhte Abgaswerte bei rund 250.000 Dieselwagen vorgeworfen.

Das Justizministerium verhängte ein Bußgeld von 875 Millionen Dollar, insgesamt werde der Vergleich Daimler rund 1,5 Milliarden Dollar kosten.

Jeder Betroffene erhalte mindestens 3.290 $.

LG Heilbronn contra Daimler

Das LG Heilbronn hat Daimler mit Urteil vom 27.8.2020, Az. 6 O 324/19, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.

Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.