LG Stuttgart contra Daimler

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 27.08.2020, 10 O 126/20, erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt.

Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes C 200 CDI Blue Efficiency verfügt nach dem KBA über ein Thermofenster in Form einer sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das LG als unzulässige Abschalteinrichtung ansieht.

Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpeis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de