Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 27.08.2020, 10 O 126/20, erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes C 200 CDI Blue Efficiency verfügt nach dem KBA über ein Thermofenster in Form einer sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das LG als unzulässige Abschalteinrichtung ansieht.
Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpeis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.