LG Stuttgart contra Daimler, Mercedes ML250 Bluetec 4Matic, OM651, Euro 6

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 18.01.2022, 10 O 277/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz ML250 BlueTec 4Matic mit dem Motortyp OM651, Euro6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.

Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt.

Die Funktion bewirke, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr sei sie jedoch kaum aktiv, so dass die Emissionen steigen. Zudem sorge ein Thermofenster dafür, dass die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen reduziert wird. Im Ergebnis führten die unzulässigen Abschalteinrichtungen dazu, dass die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten würden.

Die Abschalteinrichtungen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und Thermofenster zielten auf das Erkennen des Prüfstands ab. Andere legitime Zwecke für diese Funktionen könnten ausgeschlossen werden, so das LG Stuttgart weiter. Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegen können.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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