
Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 1.9.2020, 15 O 11/20 erneut wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Der streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes GLK 220 CDI, verfügt nicht über eine Abgasnachbehandlung mit AdBlue-Einspritzung. Im KBA-Rückruf wird das Thermofenster als Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung bezeichnet, dem das Gericht folgte.
Stuttgart bleibt seiner Linie daher treu und verurteilt Daimler regelmäßig.