LG Wuppertal contra Daimler, Mercedes GLK 250 BlueTec, OM651, Euro6

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Das LG Wuppertal hat Daimler mit Urteil vom 15.11.2021, 2 O 377/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 BlueTec 4Matic mit dem Motortyp OM651, Euro6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Das Fahrzeug verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die in der Warmlaufphase des Motors für eine besondere zusätzliche NOx- und Rußemissionsverringerung sorgt.

Das Fahrzeug verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen in Zusammenhang mit einem SCR-System. Dabei wird die Abgasrückführungsrate anhand zweier unterschiedlicher Betriebsmodi gesteuert. Auf dem Prüfstand wird dabei automatisch der „Modus 1“ aktiviert, der den Stickoxidausstoß optimiert. Die Abgasrückführungsrate wird erhöht, was zu einem niedrigeren Ausstoß an Stickoxid führt. Im normalen Straßenverkehr dagegen fährt das Fahrzeug im partikeloptimierten „Modus 0“. In diesem Modus werden die Grenzwerte für Stickoxid überschritten. Laut Landgericht stehe außer Zweifel, dass kein verständiger Autokäufer ein Kraftfahrzeug kaufe, welches zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidenden gesetzlichen Anforderungen nicht genüge und dessen Hersteller die vom KBA gleichwohl erteilte Typengenehmigung durch Täuschung erschlichen habe.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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