
Das LG Düsseldorf hat die ARAG SE mit Urteil vom 02.02.2022, Az. 9 O 257/21 dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes-Abgasskandal zu erteilen. Es bestehe eine hinreichende Erfolgsaussicht.
Die ARAG SE hatte dem Kläger hierfür den Deckungsschutz verweigert, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg sah. Dem widersprach nun das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung. Mit Verweis auf die Verurteilung der Daimler AG durch das OLG Naumburg und dem Hinweis des BGH zu einer prüfstandbezogenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung belegte das Gericht, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben sei und verurteilte die ARAG SE dazu, Deckungsschutz zu gewähren.
Streitgegenständlich ist ein Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC mit dem Motortyp OM642, welcher von einem durch das KBA angeordneten Pflichtrückruf betroffen ist.