LG Stuttgart contra Daimler

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Mit Urteil vom 1.9.22020, Az. 23 O 49/20, hat das LG Stuttgart Daimler Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes C220 d, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass das von Daimler verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de