
Das LG Heilbronn hat Daimler mit Urteil vom 27.8.2020, Az. 6 O 324/19, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt.
Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.