OLG Köln tendiert contra Daimler

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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 6.8.2020, 7 U 35/20 ausgeführt, dass der klägerische Vortrag hinsichtlich des Vorhandenseins von unzulässigen Abschalteinrichtungen ausreichend substantiiert sei und verweist auf den Hinweis des BGH.

Ferner weist das OLG Köln darauf hin, dass Daimler ungeschwärzte Bescheide einzureichen habe.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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