DUH gewinnt gegen Bundesverkehrsministerium

Die Deutsche Umwelthilfe DUH gewinnt auch ihren zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium.

Diesmal ging es um die Herausgabe des von VW im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei 800.000 Fahrzeugen. Das Bundesverkehrsministerium hielt dieses Dokument seit 2 Jahren zurück.

Das VG Berlin hat am 19.12.2017 (VG 2 K 236.16) nun entschieden, dass das Ministerium dieses Dokument herauszugeben hat. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht den Interessen des Verkehrsministeriums vor.

Vorangegangen war, dass das Verkehrsministerium die Unterlagen nur vollständig geschwärzt (selbst Ländernamen, also Begriffe wie „Deutschland“, „Europa“ oder „restliche Welt“ wurden geschwärzt), das Dokument bestand nur noch aus schwarzen Balken und war nicht lesbar, herausgegeben hatte.

Software-Update, Funktionsweise und Folgen

Welche Modelle sind betroffen?

Motor-Talk hat als ersten Medium die Details über die Funtion des VW Software-Updates veröffentlicht und sprach in diesem Zusammenhang mit Ingenieur Bernd Lenzen von der TU Darmstadt.
„VW vergleicht das Prinzip mit einem Smartphone, dessen Leistung sich nach einem Software-Update verbessert. Dafür setzen die Konstrukteure Erkenntnisse ein, die bei der Einführung der Motoren noch nicht verfügbar waren. „Die Offenlegung der Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt, um Vertrauen zu den Kunden aufzubauen. Denn bisher verzichten einige Autobesitzer aus Angst auf das Update. Das kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen“, so Timo Friedmann.

Das Software-Update wirkst sich wie folgt auf die einzelnen Bauteile aus: Software-Update, Funktionsweise und Folgen weiterlesen

Fahrverbote in NRW

Nach Stuttgart drohen jetzt auch in Nordrhein-Westfalen Dieselfahrverbote. Vor allem die Landeshauptstadt Düsseldorf wird an Dieselfahrverboten wohl nicht vorbeikommen. Das geht aus Berechnungen der Düsseldorfer Bezirksregierung hervor. Danach soll es selbst mit einem Dieselfahrverbot schwer werden, die Grenzwerte in Düsseldorf einzuhalten, so dass weitere Maßnahmenpakete notwendig werden.

Dies bedeutet für viele, insbesondere Pendler und Handwerker eine besondere Härte.

Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Klage statt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute, 28.7.2017, einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) stattgegeben, wonach in Stuttgart die Luftverschmutzung notfalls auch mit Diesel-Fahrverboten eingedämmt werden muss. Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche hierfür nicht aus.

Im neuen Luftreinhalteplan, den das Gericht geprüft hat, stehen verschiedene Varianten von Fahrverboten ab 2018 für viele Diesel mit einer Abgasnorm unterhalb von Euro 6.

„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte Richter Wolfgang Kern.

VG Stuttgart sieht in der Diesel-Nachrüstung keine Alternative zu Fahrverboten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart musste sich gestern, Mitwoch, den 19.07.2017, mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH gegen einen neuen Luftreinhalteplan auseinandersetzen. Dieser soll vom 01.01.2018 in Stuttgart gelten. Seit mindestens sieben Jahren werden dort die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum Teil um das Doppelte übertroffen.

Die DUH sieht allein in Diesel-Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen Luftverschmutzung. Aus Sicht des Landes soll man dagegen erst abwarten, ob die von der Autoindustrie angekündigten Nachrüstungen älterer Diesel eine ähnliche Wirkung für die Luftreinhaltung haben, sagten seine Vertreter bei der Verhandlung. Dies wolle man im Jahr 2018 prüfen. Reicht es nicht, kämen die Fahrverbote wieder ins Spiel.

Die Wirksamkeit der Nachrüstung sei noch „mit vielen Fragezeichen behaftet“, sagte Richter Kern. Das Land hatte bei der Verhandlung am Mittwoch versucht, das Verwaltungsgericht davon zu überzeugen, durch Nachrüstungen älterer Diesel um die unpopulären Fahrverbote in Stuttgart herumzukommen. Nachrüstungen seien aber keine vergleichbare Maßnahme zur Luftreinhaltung, sagte Richter Kern deutlich.

Verkündungstermin für eine Entscheidung wurde für den 28.07.2017 beschlossen.

Sollte das Gericht hier der Klage stattgeben und pro Fahrverbote urteilen, könnte dies das Ende des Diesels bedeuten.

 

Schnellerer Verschleiß durch Softwareupdate?

Welche Modelle sind betroffen?

Nach Informationen der Zeitschrift DER SPIEGEL befürchten Fachleute der EU, dass die vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselautos nach einer Umrüstung schneller verschleißen. Die Beamten stützen sich hierbei auf Aussagen eigener Fachleute im „Vela“-Abgaslabor in Norditalien. Danach könnten das Abgasrückführventil, der Speicherkatalysator, das Harnstoff-Injektionssystem, der sogenannte SCR-Katalysator oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen. Die EU-Kommission warnt vor möglichen Langzeitfolgen für die Dieselfahrzeuge, die von VW im Abgasskandal derzeit umgerüstet werden. „Man kann davon ausgehen, dass durch die neue Steuerungssoftware Komponenten stärker beansprucht werden“, so ein Mitarbeiter der EU-Kommission.

Auch der ADAC untersucht derzeit die VW Fahrzeuge seiner Gelbe-Engel-Flotte auf Indizien für höheren Motorverschleiß. „Wir müssen davon ausgehen, dass selbst Volkswagen die Langzeitfolgen seiner Umstellungen nicht kennt“, sagte ADAC-Fahrzeugtechniker Martin Ruhdorfer.

Diese allgemeinen Probleme, die die Software-Updates nach sich ziehen, betreffen nicht nur den VW-Konzern, sondern auch Daimler mit seinen Mercedesmodellen und auch die anderen Hersteller, die ihre Dieselfahrzeuge für den Prüfstand optimiert haben und unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben.

Käuferrechte im Mercedes-Abgas-Skandal: Das steht Ihnen zu

Foto: Mariordo / CC BY

Welche Käuferrechte stehen betroffenen Kunden zu?

Welche Käuferrechte stehen dem Käufer eines von der Manipulationssoftware betroffenen Fahrzeugs zu? Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz) gegenüber dem Händler, steht Ihnen das Recht auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen den Hersteller zu. Der Konzern, hier Daimler, muss das vom Mercedes-Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Sie müssen sich die gefahrenen Kilometer lediglich als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Aus diesem Grund hilft die Kanzlei Jüngst & Kahlen Rechtsanwälte in Flensburg vom Abgasskandal und „Dieselgate“ betroffenen Käufern und Leasingnehmern weiter und kämpft für deren Rechte.

Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu? Ansprüche bei Mangel

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte
Foto: Paulina101 / CC BY

Mangel an der erworbenen Sache

Voraussetzung für sämtliche Ansprüche ist ein „Mangel“ der erworbenen Sache. Vorliegend dürfte der Mangel bereits darin bestehen, dass die Motoren tatsächlich mehr Schadstoffe (nämlich Stickstoffoxide) ausstoßen als in der Produktdarstellung des Herstellers angegeben.

In europäischen Abgasnormen sind die zulässigen Höchstwerte für die Emissionen von Schadstoffen festgelegt, welche bei der Typengenehmigung (z.B. durch das Kraftfahrtbundesamt, KBA) einzuhalten sind. VW hat mit der genutzten Software die Stickoxidwerte für Prüfstandläufe „optimiert“, so dass die Grenzwerte für die EU-Normen eingehalten wurden. Im Normalbetrieb des Fahrzeugs (die Software kann zwischen Prüfstandslauf und Normalbetrieb unterscheiden) wurden die Werte dann aber nicht mehr eingehalten und überstiegen diese bei Weitem. Dieses Verfälschen von Abgaswerten ist nach der europäischen Fahrzeugemissionen-Verordnung unzulässig.

Ihre Gewährleistungsrechte

Wenn also eine gekaufte Sache mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Käufer per Gesetz (§§ 437 ff. BGB) Gewährleistungsrechte zu. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Folgenden: Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu? Ansprüche bei Mangel weiterlesen