OLG Naumburg contra Daimler

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Das OLG Naumburg hat Daimler mit Urteil vom 18.9.2020, 8 U 8/20 als erstes OLG zu Schadenersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück. Eine Revision zum BGH wird nicht zugelassen.

Streitgegenstand war ein darlehensfinanzierter Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, der über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Zum einen das sog. Thermofenster, zum anderen eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein.

Als Begründung für die Entscheidung gab das OLG Naumburg an, die Daimler AG sei dem substantiierten Vortrag der Klägerseite trotz eines ausführlichen Hinweises nicht ausreichend entgegengetreten. Die Beklagte hätte darlegen müssen, dass und warum sich die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung anders darstellt als vom Kläger behauptet, was jedoch unterblieben ist.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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