Rückruf für Mercedes GLK, C- und E-Klasse

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Am 18.9.2020 hat das KBA den 19. und 20. Rückruf in diesem Jahr für Mercedes-Modelle erlassen. Betroffen von den Rückrufen sind Fahrzeuge der GLK-, C- und E-Klasse von Mercedes. Insgesamt sind 95 Diesel-Fahrzeuge davon weltweit unterwegs, etwa 78 in Deutschland, so die Behörde auf ihrer Rückruf-Datenbank.

Den aktuellen Rückruf betreffen die Mercedes-Modelle des GLK (Baujahre 2014-2015), der C- und der E-Klasse (Baujahre 2009-2010).

Die betroffenen Halter werden in Kürze entsprechend Post von Daimler erhalten, womit sie zu einem Software-Update aufgefordert werden.

Da die negativen Folgen der Software-Updates noch immer nicht geklärt, bzw. absehbar sind, raten wir dringend von dem Aufspielen des Software-Updates ab.

Vor dem Hintergrund, dass Daimler gegen sämtliche Rückrufbescheide des KBA, die den Zweck haben unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, Widerspruch einlegt, sind die Bescheide des KBA noch nicht rechtskräftig und somit fehlt es auch an einer rechtlichen Grundlage zu dem Software-Update verpflichtet zu werden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de