LG Freiburg contra Daimler, Mercedes Sprinter 316 CDI, OM651

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Das LG Freiburg hat Daimler mit Urteil vom 18.10.2021, 6 O 149/19, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss die drei streitgegenständlichen Mercedes-Benz Sprinter 316 CDI mit dem Motortyp OM651, Euro6 und Euro6 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Das eine Fahrzeug verfügt über ein Thermofenster, die beiden anderen Sprinter über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung, der AdBlue-Funktion und der Slipguard-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtungen.

Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt über die Abgasrückführung (AGR). Die AGR wird über die Außentemperatur gesteuert. Das sogenannte Thermofenster manipuliert dabei die Abgasreinigung derart, dass sie die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten ist. Bei den Prüfstandbedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien.

Ein Fahrzeug verfügt über einen SCR-Katalysator. Mit der Harnstoff-Mischung AdBlue werden so die Abgase des Motors gereinigt. Hier gibt es unterschiedliche Betriebsmodi, die die Abgasreinigung beeinflussen und letztlich manipulieren.

Neben dem Thermofenster sollen zwei Fahrzeuge auch über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verfügen. Diese hat zur Folge, dass die Temperatur des Kühlmittels und des Motoröls künstlich zu Beginn des Motorbetriebs niedrig gehalten wird, wodurch es zum Ausstoß niedrigerer Mengen an Stickoxyden kommt. Im normalen Straßenbetrieb wird dann wieder die Umwelt verpestet.

Durch die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung wird bekanntlich die Abgasreinigung im Prüfbetrieb heruntergeregelt, um während des Prüfzyklus die Grenzwerte einzuhalten. Im Gegensatz dazu kann das streitgegenständliche Fahrzeug im Realbetrieb die Stickoxidemissionen gerade nicht einhalten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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