Gutachten enthüllt 8 Abschalteinrichtungen bei Daimler, OM642

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Ein neues Gutachten kommt nun zu dem Ergebnis, dass Daimler in der Motorsteuerungssoftware einer Diesel-Variante insgesamt acht mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat.

Die neue Software-Analyse des IT-Experten Felix Domke zeigt, dass sich sechs der acht gefundenen Abschalteinrichtungen auf die Reinigung der Abgase durch den SCR-Katalysator auswirken. Die Eindüsung des Harnstoffs AdBlue wird dadurch drastisch reduziert, was dem Gutachten zufolge „einen wesentlich höheren NOx-Ausstoß nach sich zieht“.

Besonders auffällig sei, dass die Software in den deutlich schmutzigeren Modus wechselt, sobald der durchschnittliche Verbrauch des Harnstoffs AdBlue eine bestimmte Menge überschreitet: „Diese Verbrauchslimitierung erscheint mir als die bisher dreisteste Abschalteinrichtung, die ich kenne“, sagt der Abgasexperte Prof. Kai Borgeest von der Technischen Hochschule Aschaffenburg. Er kenne keine Rechtfertigung, die AdBlue-Dosierung von einem Durchschnittsverbrauch abhängig zu machen, ergänzt er, dieses Vorgehen sei „besonders arglistig“.

Drei Abschalteinrichtungen hängen dabei von einem „Alterungsfaktor“ ab, der die Schwellenwerte deutlich absenkt, bei denen die Abschalteinrichtungen anspringen. In zwei Fällen geschieht dies bereits ab einer Alterung von etwa 1 Prozent bezogen auf die Lebensdauer des Fahrzeugs – also nach wenigen tausend Kilometern Laufleistung. Eine weitere Minderung erfolgt nach circa 20 Prozent Alterung.

Zwei illegale Abschalteinrichtungen stehen im Zusammenhang mit dem Abgasrückführ-System des Fahrzeugs. Für sie alle gibt es keinen plausiblen physikalischen Grund.

Gutachter Domke hat noch eine weitere Abschalteinrichtung gefunden. Sie bewirkt, dass das Abgasreinigungssystem beim Motor-Start nur in einem Temperaturbereich zwischen 19 und 35 Grad Celsius richtig läuft. Und: Es funktioniert nur, solange die Motortemperatur den Wert von 86 Grad Celsius nicht übersteigt. Vor allem diese Funktion scheint auf den Testbetrieb zugeschnitten zu sein, stellt Domke in seiner Analyse fest. „Es fällt auf, dass die Bedingungen im NEFC-Testzyklus jederzeit zuzutreffen scheinen, im Regelbetrieb sind sie dagegen nicht erfüllt“.

Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Straße liegen bis 500 Prozent über dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert.

Die gefundenen Abschalteinrichtungen aktivieren sich in Fahrsituationen, die auf der Straße üblich sind. Bereits bei normaler Fahrweise verhindert so gut wie immer mindestens eine Abschalteinrichtung die Verbesserung der Emissionen aktiv – auch wenn es physikalisch oder zum Motorschutz gar nicht notwendig ist. So wird die eingespritzte Menge an AdBlue deutlich reduziert, die zur Neutralisierung der Stickoxide im SCR-Katalysator dringend benötigt wird; ähnlich wird die Abgasrückführungsrate reduziert. Oft leistet dadurch die eigentlich fähige Abgasaufbereitungshardware nur einen Bruchteil der möglichen Leistung, das Fahrzeug stößt unnötig große Mengen Stickoxide aus„, so Experte Felix Domke.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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