LG Stuttgart contra Daimler, Mercedes S350, OM642, Euro 6

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 3.11.2021, 19 O 178/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz S 350 Bluetec 4Matic mit dem Motortyp OM642 Euro 6, zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Das LG Stuttgart stufte die im Fahrzeug enthaltene AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung ein und sah in dem Verkauf eines derart mangelhaften Fahrzeugs eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Käufers.

Das LG Stuttgart folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu. Die Daimler AG habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Insbesondere habe sie sich nicht zur Verwendung der Funktion Slipguard geäußert.

Slipguard: Anhand der Parameter „Geschwindigkeit, Beschleunigung und Straßenneigung“ kann das Fahrzeug erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet.

Ferner habe Daimler auch nicht bestritten, dass nach dem Ausstoß einer für den Prüfmodus NEFZ typischen Stickoxid-Menge die Emissionsminderung nicht mehr optimal erfolge, dem sog. Bit 13.

Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung.

Eine offensichtlich auf den Prüfzyklus ausgerichtete optimierte Emissionsstrategie sei nicht repräsentativ für das Fahrverhalten im normalen Straßenverkehr und unzulässig, führte das LG Stuttgart aus.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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