LG Oldenburg contra Daimler, Mercedes ML350 BlueTec, OM642, Euro6

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Das LG Oldenburg hat Daimler mit Urteil vom 26.10.2021, 1 O 1242/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec mit dem Motortyp OM642 Euro 6, zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Das LG Oldenburg stufte die im Fahrzeug enthaltene AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung ein und sah in dem Verkauf eines derart mangelhaften Fahrzeugs eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Käufers.

Dabei sorgen gleich vier Funktionen dafür, dass das Fahrzeug den Prüfstand erkennt.

Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung.

Bit 14: Nach 1.200 Sekunden wechselt das Auto in den schmutzigen Abgasmodus.

Bit 15: Nach 11 Kilometern Fahrtstrecke funktioniert die Stickoxid-Reinigung nicht mehr vorschriftsmäßig.

Slipguard: Anhand der Parameter „Geschwindigkeit, Beschleunigung und Straßenneigung“ kann das Fahrzeug erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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