LG Stuttgart contra Daimler

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Mit Urteil vom 09.10.22020, Az. 14 O 89/20, hat das LG Stuttgart Daimler zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verurteilt. Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsent-schädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Das LG Stuttgart sah in der Motorsteuerungsfunktion, die die NOx-Emissionen durch eine prüfstandbezogene Steuerung zum Beispiel der Kühlmitteltemperatur nur auf dem Prüfstand optimiert, eine unzulässige Abschaltvorrichtung.

Ohne die Manipulation hätte das Fahrzeug keine Typengenehmigung erhalten, so das LG Stuttgart.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de