Hamburg beginnt mit Dieselfahrverboten am 31.05.2018

In Hamburg werden ab dem 31.05.2018 die ersten Dieselfahrverbote in Kraft treten. Wie die Umweltbehörde am Mittwoch ankündigte, ist vom 31.05.2018 an eine Sperrung zweier Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant. Betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge waren in Hamburg zum Jahresanfang insgesamt 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96.356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80.803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro 4 und schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168.000 Hamburger Pkw sowie alle anderen Diesel aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg einfahren.

Klage gegen Deutschland wegen schlechter Luft

Die EU-Kommission will Deutschland und andere Länder wegen zu schmutziger Luft in Dutzenden Städten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen. Die Bundesregierung wurde ferner wegen ihrer Reaktion auf den Dieselskandal bei Volkswagen ermahnt.

Die Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt.

In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten.

Im jetztigen Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe. Es geht nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten „über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.

Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen

Das sagt der Bundestag zum VW-Skandal

Zunächst deuteten Messungen, welche über promobil veröffentlicht wurden, auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den Campingmobilen sämtlicher Hersteller hin. Die Abweichungen der Stickoxidwerte zwischen Prüfstand und realer Straßenmessung waren verherend. Diese enormen Diskrepanzen ließen nur eine Erklärung zu: Unzulässige Abschalteinrichtungen!

Hier geht es zum promobil Bericht:

https://www.promobil.de/real-abgas-test-wohnmobil-transporter-fiat-ducato-mercedes-sprinter-vw-crafter/

In der Folge stellte das KBA bei Fiat Modellen, hierunter auch der Fiat Ducato, welcher am häufigsten (70%) als Chassis bei den Wohnmobilen verbaut wird, fest, dass dort in der Software eine Art „Zeitschaltuhr“ verbaut bzw. programmiert ist. So schaltet die Abgasrückführung nach 22 Minuten einfach grundlos ab. Hierzu ist mitzuteilen, dass eine Prüffahrt auf dem Prüfstand maximal 20 Minuten dauert. Im Testlauf auf dem Prüfstand wurde volle Abgasrückführung gefahren, so dass die Fahrzeuge dort die für die jeweiligen Euro-Normen maßgeblichen Grenzwerte einhielten. Nach 22 Minuten wurde die Abgasrückführung dann abgestellt, mit der Folge, dass die von promobil veröffentlichten Messwerte entstanden.

Jetzt ist bekannt geworden, dass die Politik ihre Finger im Spiel hat. Das ZDF, frontal 21, deckte nunmehr folgende Mauschellei auf:

Im Frühjahr 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium bei Fiat-Dieselmotoren eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ festgestellt. Das wurde für einen bayerischen Reisemobil-Hersteller zum Problem. Denn zu der Zeit verbaute das Unternehmen Dieselmotoren von Fiat. Der Hersteller bittet den ehemaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer um Hilfe, der Alexander Dobrindt einschaltet – ein Parteifreund und damals Minister im CSU-geführten Bundesverkehrsministerium. Dobrindt löst das Problem auf einfache Weise. Die Reisemobile werden behördlich genehmigt, „damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben“, so das Ministerium.

Dobrindt soll mitten im Diesel-Skandal im Sommer 2016 bei einem Treffen mit Vertretern der Firma Bosch erfahren haben, dass diese nicht nur in VW-Motoren geheime Abschalteinrichtungen eingebaut hat, sondern auch in Aggregate von Fiat. Dobrindt kontaktiert die italienischen Behörden, die sich um die deutlich höheren Werte an Stickstoffdioxid kümmern sollen, was sie aber nicht tun.

Dobrindt bekommt ein weiteres Problem – die Firma Knaus Tabbert. Diese wendet sich an den damaligen CSU-Generalsekretär Scheuer, dessen Wahlkreis in der Nähe des Firmensitzes in Jandelsbrunn liegt, und berichtet, dass es nun sein könnte, dass ihre Wohnmobile wegen der Fiat-Motoren als Basis in Deutschland nicht mehr zugelassen werden. In einem Brief heißt es, dass die Einstellung der Produktion der Reisemobile schwere wirtschaftliche Folgen für die Firma hätte. Scheuer leitet den Brief daraufhin an Dobrindt weiter. Dobrindt handelt daraufhin mit dem zuständigen Kraftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung aus. Als Begründung wird ausgeführt, dass deutsche Firmen wie Knaus Tabbert nichts für die Fahrzeugtechnik der Italiener könnten. Das Bundesverkehrsministeriums teilt mit, dass Fiat eine italienische Typengenehmigung besitze, die aufgrund von EU-Regeln für ganz Europa gelte, weshalb auch das Kraftfahrtbundesamt den Reisemobilen die Genehmigung erteilen musste.

Der Abgasskandal weitet sich damit auf die Reisemobile aus. Wollen Sie Ihr Wohnmobil zurückgeben, helfen wir Ihnen gerne.

Hier können Sie den Wert ihres Fahrzeugs berechnen (geben Sie bei der Motorleistung bitte 3.0 l) ein.

 

Bundesverwaltungsgericht gibt Klage statt – Fahrverbote dürfen verhängt werden

Das Bundesverwaltungsgericht wies am heutigen Dienstag, den 27.02.2018, die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück. Diese Urteile sind nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Fahrberbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich für zulässig. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sieht das Gericht nicht für erforderlich.

Durch dieses Urteil ist nun geklärt, dass Städte, in welchen die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) nicht eingehalten werden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen dürfen. Diese Fahrverbote könnten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden.

Damit greift ein drohendes Fahrverbot als  weiteres Argument gegen VW, Daimler und Co bzgl. des Abgasskandals.

 

Mercedes mit Abschalteinrichtungen in den USA

Bild am Sonntag und FAZ berichten, dass vertrauliche Unterlagen aus amerikanischen Ermittlungsakten den Autobauer Daimler bzgl. des Abgasskandals belasten. Aus den Dokumente geht hervor, dass Daim­ler-Mit­ar­bei­ter be­reits vor der VW-Die­sel­af­fä­re daran zwei­fel­ten, amerikanische Ge­set­ze bei Stra­ßen­tests (PEMS) ein­hal­ten zu kön­nen. In­ter­ne Mes­sun­gen er­ga­ben spä­ter teils ver­hee­ren­de Er­geb­nis­se.

So sollen bei Mercedes gleich meh­re­re Soft­ware­funk­tio­nen vorhanden sein, die vermutlich nur mit dem Ziel ent­wi­ckelt wur­den, um die gän­gi­gen amerikanischen Ab­gas­tests auf dem Prüf­stand zu be­ste­hen. So ist die sog. Funktion „Bit 15“ so pro­gram­miert, dass die Ab­gas­nach­be­hand­lung nach 26 Ki­lo­me­tern den sau­be­ren Modus ver­lässt. Eine weitere Funk­ti­on, die sog. „Slipguard“ steckt im Fahr­zeug­kon­troll­sys­tem und er­kennt an­hand von Ge­schwin­dig­keit oder Be­schleu­ni­gungs­wer­ten, ob das Fahr­zeug sich auf einem Prüf­stand befindet.

In di­ver­sen Mails zwei­feln selbst Daim­ler-In­ge­nieu­re laut Zeitungsbericht daran, dass diese Funk­tio­nen legal sind.

 

Abgasskandal nun auch bei Daimler

Nach Informationen der Zeitschrift Spiegel plant das KBA einen Rückruf für den Mercedes Vito. Die Bundesoberbehörde soll auf eine neue Manipulationstechnik gestoßen sein. Danach soll die Motorensteuerung so programmiert sein, dass die Einspritzung von Harnstoff (AdBlue) in den SCR-Kat reduziert wird, damit die Reinigungsflüssigkeit nicht vor dem nächsten Serviceintervall nachgefüllt werden muss.

Dies hat zur Folge, dass die Abgasreinigung nur unzureichend betrieben wird und ein Vielfaches des Grenzwertes an NOx ausgestoßen wird.

Das Bundesverkehrsministerium stuft dies als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Sollte sich dies bei Prüfungen durch das KBA bestätigen, geht es mit Mercedes mit dem Abgasskandal weiter.

Daimler Chef Zetsche spricht von Mehrverbrauch und Leistungsverlust

 

Die in den Koalitionsverhandlungen diskutierte Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen bedeutet nach den Worten von Daimler-Chef Dieter Zetsche viel Aufwand und rechtliche Probleme. Zetsche gab an: „Wir können ganz sicher davon ausgehen, dass dabei die Verbrauchswerte steigen und die Leistungswerte sinken würden.“

Damit spricht Zetsche als erster aus der Herstellerriege das an, was viele vom Abgasskandal betroffene durch das Software-Update befürchten und von Sachverständigen als logische Folge angesehen wird, aus. Zetsches Aussage bezog sich zwar aktuell nur auf die angedachten Hardware-Lösungen und nicht auf die Software-Lösungen, was vermutlich den Sinn hatte, der Politik die Hardware-Lösung auszureden. Allerdings dürften diese Auswirkungen auch bei den praktizierten Software-Lösungen in einer Vielzahl von Fällen auftreten. Der Unterschied besteht darin, dass die Hardware-Lösung hinsichtlich des giftigen NOx jedoch – im Gegensatz zu den Software-Lösungen – tatsächlich massive positive Wirkung zeigen würde und den NOx Ausstoß drastisch reduzieren würde.

 

DUH verklagt Städte

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen 10 Städte (Düsseldorf, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden) vor den Verwaltungsgerichten eingereicht. Die erste Klage, gegen die Stadt Düsseldorf wird amMittwoch vor dem VG Düsseldorf verhandelt.

Die DUH hatte die Zulassungsstellen aufgefordert, den Fahrzeugen, die mit Manipulations-Software ausgerüstet sind, den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten und die Fahrzeuge stillzulegen. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge erloschen, so dass die Zulassungsbehörden die Betriebserlaubnis entziehen und die Fahrzeuge stilllegen müssten. Da die Zulassungstellen dieser Forderung nicht nachkamen, klagte die DUH.

 

Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatz

Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.

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Mercedes C 250 d mit unzulässiger Abschalteinrichtung?

Prüpfungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge soll ein Mercedes C 250 d bei knapp 5 C Außentemperatur bei realen Straßenmessungen bis zu 1.028 mg/km NOx aus und überschreitet damit den Grenzwert fast um das 13-fache (zulässiger Grenzwert für Euro 6: 80 mg/km). Vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug sowohl mit einem SCR-Katalysator, als auch mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet ist, ist dieses Ergebnis noch erschreckender, da das Fahrzeug sauber sein kann.

Bei höheren Temperaturen verbesserten sich die Emissionswerte drastisch.

Sollte hier etwa unter Vorwand des sog. „Thermofensters“ die Abgasrückführung abgeschaltet werden – und das auch, obwohl der Harnstoffkatalysator (SCR-KAT) bei den Messungen eine mehr als ausreichende Betriebstemperatur hatte.

Die Messergebnisse wurden an das Bundesverkehrsministerium und das KBA übermittelt, welches vermutlich nun selbst Prüfungen durchführen wird.

Die DUH wird in den kommenden Monaten verstärkt die Funktionsweise der bei Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeugen installierten Abschalteinrichtungen untersuchen und dokumentieren. Hierbei sollen neben deutschen Fabrikaten auch endlich verstärkt die internationalen Fahrzeuge unter die Lupe genommen werden. Diesbezüglich gab es bereits vereinzelt zu entnhemen, dass Fiat (Zeitschaltuhr) und auch die französichen Hersteller es mit der Abgasrückführung nicht so ernst nehmen und massive Emissionen ausstoßen.