Dieselfahrverbote, Wertverfall, Unsicherheit wegen des Software-Updates, Schadenersatz

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Viele Städte reagieren auf die Überschreitung der Grenzwerte in der Luft mit Dieselfahrverboten.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und die Zulassungsstellen drohen mit Fahrzeugstilllegung, wenn Sie nicht innerhalb von 18 Monaten (nach Verfügbarkeit) das auf die Schnelle zu entwickelnde Software-Update aufspielen lassen.

Zahlreiche Betroffene klagen nach dem Aufspielen des Software-Updates (VW) über Nachteile (Ruckeln des Motors, unrunder Motorlauf, langer Nachlauf des Kühlers, Ausfall von elektronischen Systemen, Leistungsverlust, Mehrverbrauch, usw.). Diese Folgen sind bei den Software-Updates aus dem Hause Daimler nicht auszuschließen.

Der Gebrauchwagenmarkt für Dieselfahrzeuge ist eingebrochen und die Dieselfahrzeuge, insbesondere die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge erleiden einen massiven Wertverlust.

Sie sind auch vom Mercedes-Abgasskandal betroffen und verunsichert wie es weitergehen soll.

Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im VW-Abgasskandal und helfen Betroffenen deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch im Mercedes-Abgasskandal sind wir von Anfang an dabei und kämpfen für die Rechte der Betroffenen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom Mercedes-Abgasskandal betroffen Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für Ihre Laufleistung, zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen kostenlos an.

Hier können Sie Ihren aktuellen Fahrzeugwert, die Nutzungsentschädigung und den Preis/km berechnen:

Sämtliche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten.

Wir vertreten deutschlandweit zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter und waren mit den Klagen bislang sehr erfolgreich.

Kontaktieren Sie uns unter:

Email: info@juengst-kahlen.de

Tel.: 0461 97 88 78 18

Fax.: 0461 97 88 78 28

http://www.juengst-kahlen.de/

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de