Mercedes C 250 d mit unzulässiger Abschalteinrichtung?

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Prüpfungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge soll ein Mercedes C 250 d bei knapp 5 C Außentemperatur bei realen Straßenmessungen bis zu 1.028 mg/km NOx aus und überschreitet damit den Grenzwert fast um das 13-fache (zulässiger Grenzwert für Euro 6: 80 mg/km). Vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug sowohl mit einem SCR-Katalysator, als auch mit einem Dieselpartikelfilter ausgestattet ist, ist dieses Ergebnis noch erschreckender, da das Fahrzeug sauber sein kann.

Bei höheren Temperaturen verbesserten sich die Emissionswerte drastisch.

Sollte hier etwa unter Vorwand des sog. „Thermofensters“ die Abgasrückführung abgeschaltet werden – und das auch, obwohl der Harnstoffkatalysator (SCR-KAT) bei den Messungen eine mehr als ausreichende Betriebstemperatur hatte.

Die Messergebnisse wurden an das Bundesverkehrsministerium und das KBA übermittelt, welches vermutlich nun selbst Prüfungen durchführen wird.

Die DUH wird in den kommenden Monaten verstärkt die Funktionsweise der bei Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeugen installierten Abschalteinrichtungen untersuchen und dokumentieren. Hierbei sollen neben deutschen Fabrikaten auch endlich verstärkt die internationalen Fahrzeuge unter die Lupe genommen werden. Diesbezüglich gab es bereits vereinzelt zu entnhemen, dass Fiat (Zeitschaltuhr) und auch die französichen Hersteller es mit der Abgasrückführung nicht so ernst nehmen und massive Emissionen ausstoßen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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