Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu? Ansprüche bei Mangel

Mangel an der erworbenen Sache: Gewährleistungsrechte
Foto: Paulina101 / CC BY
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Mangel an der erworbenen Sache

Voraussetzung für sämtliche Ansprüche ist ein „Mangel“ der erworbenen Sache. Vorliegend dürfte der Mangel bereits darin bestehen, dass die Motoren tatsächlich mehr Schadstoffe (nämlich Stickstoffoxide) ausstoßen als in der Produktdarstellung des Herstellers angegeben.

In europäischen Abgasnormen sind die zulässigen Höchstwerte für die Emissionen von Schadstoffen festgelegt, welche bei der Typengenehmigung (z.B. durch das Kraftfahrtbundesamt, KBA) einzuhalten sind. VW hat mit der genutzten Software die Stickoxidwerte für Prüfstandläufe „optimiert“, so dass die Grenzwerte für die EU-Normen eingehalten wurden. Im Normalbetrieb des Fahrzeugs (die Software kann zwischen Prüfstandslauf und Normalbetrieb unterscheiden) wurden die Werte dann aber nicht mehr eingehalten und überstiegen diese bei Weitem. Dieses Verfälschen von Abgaswerten ist nach der europäischen Fahrzeugemissionen-Verordnung unzulässig.

Ihre Gewährleistungsrechte

Wenn also eine gekaufte Sache mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Käufer per Gesetz (§§ 437 ff. BGB) Gewährleistungsrechte zu. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die Folgenden:

  • Nacherfüllung (Nachbesserung)
  • Minderung
  • Rücktritt
  • ggfls. auch parallel Schadenersatz

Eine Rückrufaktion und Software-Updates sollen erfolgen

Daimler plant den Mangel bei die vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Modelle im Wege der Nachbesserung zu beheben und wird hierfür eine angekündigte Rückrufaktion der betroffenen Fahrzeuge auszurufen.

Doch reicht das Softwareupdate aus? Ist das Fahrzeug nach der Nachbesserung wirklich mangelfrei?

Zahlreiche Negativbeispiele von VW-Fahrzeugen zeigen, dass auch nach der seitens Daimler geplanten Nachbesserung durch Software-Updazes weitere Mängel in Betracht kommen.

So vermuten Experten durch die Softwareanpassung einen erhöhten Verbrauch, reduzierte Leistung oder verkürzte Serviceintervalle und auf alle Fälle eine Wertminderung des Fahrzeugs (beim Wiederverkauf). Schäden in Form von Mehrkosten wegen Zulassungsbestimmungen oder KfZ-Steuer dürften dagegen ausgeschlossen sein.

Damit besteht die Gefahr einer Problemverlagerung. Sollten die vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug z.B. einen erhöhten Verbrauch, eine verminderte Leistung oder verkürzte Serviceintervalle nach sich ziehen, würde nach wie vor ein Mangel vorliegen, da die „Istbeschaffenheit“ des Fahrzeugs von der „Sollbeschaffenheit“ (Angaben des Herstellers) abweicht.

Wertverlust

Daneben müssen Besitzer der betroffenen Fahrzeuge damit rechnen, dass ihr Fahrzeug einen geringeren Wert durch den Abgasskandal hat und sie dadurch einen nicht unerheblichen Schaden beim Weiterverkauf erleiden werden. Durch den VW-Abgasskandal sind markenunabhägig die Preise für Dieselfahrzeuge merklich gesunken.

Dieses Problem dürfte auch dann vorhanden sein, wenn die Nachbesserung in der Werkstatt ohne die o.g. Befürchtungen (Mangel-/Problemverlagerung) von statten geht. Die Fahrzeuge werden zumindest in den Köpfen der Käufer und des Gebrauchtwagenmarkts mit einem Makel behaftet sein, der sich auch auf den Preis auswirken wird.

Neben den vorstehenden Gewährleistungsrechten, die der Gesetzgeber dem Käufer an die Hand gibt, hat der vom Mercedes-Abgasskandal Betrofffene auch das Recht auf Schadenersatz gegen den Hersteller, Daimler, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Danach nimmt Daimler Ihr vom Mercedes-Abgasskandal betroffenen Fahrzeug zurück und erstattet Ihnen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die von Ihnen gefahrenen Kilometer.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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