OLG Stuttgart nimmt Daimler in die Pflicht

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Das OLG Stuttgart hat am 5.5.2020 gleich in drei Verfahren Daimler in die Pflicht genommen.

Daimler hat sich zu den klägerseits erhobenen Vorwürfen zu erklären. Der Kläger müsse keine Einzelheiten zur Funktionsweise der steitgegenständlichen Abschalteinrichtungen vortragen.

Das OLG Stuttgart erwartet nun von Daimler, dass dargelegt wird, die die verbauten Abschalteinrichtungen, z.B. Thermofenster oder Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung funktionieren. Auch muss Daimler offenlegen, was im Typengenehmigungsverfahren zur Zulassung der jeweiligen Fahrzeuge über die Abgasreinigung mitgeteilt wurde.

Weiter teilte das OLG Stuttgart unmissverständlich mit, dass es umfangreiche Schwärzungen in den Dokumenten, wie Daimler sie bislang in diversen Verfahren eingereicht hat, künftig zum Nachteil für Daimler auslegen werde. Bei unzureichenden Angaben zieht das OLG Stuttgart die Möglichkeit in Betracht, die Manipulation der Abgasreinigung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung anzusehen.

Darüber hinaus ist das OLG Stuttgart der Auffassung, dass die Abschalteinrichtung nicht dem Motorschutz diene, wie von Daimler behauptet. Hierzu führt das OLG Stuttgart aus, dass das von Daimler angeführte „Versottungsproblem“ im Rahmen der turnusmäßigen Inspektionen beseitigt werden kann.

Damit würden die Ausnahmevoraussetzungen der EU-Genehmigungsvorschriften, Motorschutz, nicht vorliegen. Gleiches hat die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston am 30.4.2020 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem Abschlussplädoyer bereits ausgeführt und auch temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft.

Es bleibt nun mit Spannung abzuwarten, wie Daimler hierauf reagieren wird.

Es ist davon auszugehen, dass sich in Kürze die Rechtsprechung weiter contra Daimler entwickeln wird und dem Autobauer ähnliche Zeiten wie zuvor VW bevorstehen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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