LG Stuttgart contra Daimler, C220 BlueTec

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 18.6.2020, 20 O 65/20 erneut auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes C220 BlueTec, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug sollen verschiedene Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Zum einen wird die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen mit dem sog. Thermofenster reguliert und zurückgefahren. Die Grenzwerte werden dann im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Zum anderen wird die AdBlue-Eindüsung je nach Drehzahl gedrosselt bzw. ganz deaktiviert.

Damit entspricht das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben i.S.d. Art. 3 Nr. 10, Art. 5 II VO (EG) 715/2007, da die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, nicht jedoch im Straßenverkehr.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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