Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich offensiv zugunsten der Verbraucher positioniert und verortet in seinem Hinweis nunmehr die Darlegungslast unmittelbar bei Daimler (AZ: 3 U 101/18). Dies erleichtert die Prozessführung der vom Mercedes-Abgasskandal Betroffenen sehr.
OLG Stuttgart contra Daimler
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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