LG Stuttgart contra Daimler

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Das Landgericht Stuttgart hat erneut das von Mercedes verwendete Thermofenster bei der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Daimler zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB mit Urteil vom 9.5.2019, 23 O 220/18 verurteilt. Die Klägerin kann ihren Mercedes ML 250 BlueTec 4Matic zurückgeben und Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenenn Kilometer erstatten.

Sind auch Sie vom Mercedes-Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen deustchlandweit Ihre Rechte durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de