
Das Landgericht Stuttgart hat erneut das von Mercedes verwendete Thermofenster bei der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Daimler zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB mit Urteil vom 9.5.2019, 23 O 220/18 verurteilt. Die Klägerin kann ihren Mercedes ML 250 BlueTec 4Matic zurückgeben und Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenenn Kilometer erstatten.
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