OLG Saarbrücken fordert Aufklärung von Daimler

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Das OLG Saarbrücken fordert von Daimler Aufklärung hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung.

Damit hat sich das OLG Saarbrücken dahingehend positioniert, dass Daimler im Zuge des Mercedes-Abgasskandals eine sekundäre Darlegungslast trifft.

Daimler muss nun erläutern, dass und warum der Vortrag der Klagerpartei nicht zutrifft. Dieser hatte vorgetragen, dass sein Fahrzeug (ein Mercedes-Benz mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 6) über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verfügt, dass aufgrund dieser die Stickoxid-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten werden und dass Daimler diese Umschaltlogik im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem KBA verschwiegen habe.

Sollte Daimler ihrer sekundären Darlegeungslast nicht nachkommen und diese Vorwürfe nicht ausräumen können, sieht das OlG Saarbrücken einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als gegeben an.

Weiter hat das OLG Saatbrücken Daimler aufgegeben, ein KBA-Schreiben vorzulegen, in dem der Autobauer bereits vom KBA zur Aufklärung hinsichtlich der Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung aufgefordert worden war. Zudem soll Daimler den Rückrufbescheid des KBA, der das streitgegenständlichen Fahrzeug betrifft, vorlegen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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