
Das OLG Köln holt nun zum umstrittenen Thema „Thermofenster“ ein Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige soll beantworten, ob die Abgasrückführung wirklich nur bei Außentemperaturen zwischen 20° und 30° C aktiv ist und außerhalb dieses Thermofensters deutlich erhöhte Schadstoffwerte vorliegen.
Sollte das Gutachten die Frage bejahen, wäre diese Technik illegal. Der EuGH teilte im Frühjahr bereits mit, dass eine angebliche Empfindlichkeit des Motors kein Alibi sein darf, um dauerhaft die für alle gültigen Emissionsgrenzen zu überschreiten und stufte „Thermofenster“ als unzulässig ein.