Das OLG Köln hat in dem Verfahren 19 U 53/20 mit Urteil vom 16.04.2021 das vorangegangene Urteil des LG Aachen (8 O 430/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Aachen zurückverwiesen.
Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E220 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5.
Das LG Aachen hatte die Behauptungen des Klägers zum Thermofenster und zur Kühlmittelsolltemperatur als unzureichend und als Behauptung ins Blaue hinein abgetan und die Klage abgewiesen.
Dem ist das OLG Köln nun entgegen getreten. Das LG Aachen muss sich jetzt mit den klägerischen Ausführungen befassen und notfalls ein Sachverständigengutachten einholen.