
Das LG Freiburg hat Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt, Az. 8 O 239/20.
Streitgegenständlich war ein Mercedes A200 mit dem Motortyp OM651.
Für das LG Freiburg war der klägerische Vortrag zum Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung substantiiert.
Trotz Hinweises des Gerichts sei die Daimler AG ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen und habe sich nicht konkret zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen geäußert. Zudem wurde im Zusammenhang mit den Stickoxid-Emissionen ein Software-Update für das Fahrzeug angeboten. Das lege den Verdacht nahe, dass zumindest vor dem Update Teile des Emissionskontrollsystems aktiviert bzw. deaktiviert wurden. Daimler habe dazu keine Stellung bezogen, so das Gericht.