LG Düsseldorf contra Daimler, Mercedes C200d, OM626 Diesen Artikel teilen:FacebookGoogleTwitterLinkedin Das LG Düsseldorf hat Daimler mit Urteil vom 20.04.2021, Az. 6 O 39/19 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt. Streitgegenständlich war ein Mercedes C200d mit dem Motortyp OM626. Diesen Artikel teilen:FacebookGoogleTwitterLinkedin Veröffentlicht von Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt in Flensburg Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Tel.: 0461-97 88 78 18 Email: info@juengst-kahlen.de Alle Beiträge von Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht anzeigen