Das OLG Köln hat mit Verfügung vom 22.02.2021, Az. I 14 U 56/20, darauf hingewiesen, dass es den klägerischen Vortrag zur AdBlue-Dosierstrategie im streitgegenständlichen Fahrzeug, Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC mit dem Motortyp OM642 und Euro 6 für ausreichend substantiiert hält.
Hinzu kommt noch eine aktuelle Stellungnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes, die die Dosierungsstrategien ausführlich beschreibt. Danach werden im Emissionskontrollsystem des betroffenen Fahrzeugs verschiedene Strategien verwendet, „mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in unzulässiger Weise reduziert wird“. Es werden zwei unterschiedliche Modi zur Eindüsung von AdBlue verwendet. Das KBA führt insofern Folgendes aus: „Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet. Ein Zurückschalten in den effektiven Modus erfolgt danach nicht mehr, sondern erst nach Motorneustart. Dies wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“
Daimler sei dagegen ihrer sekundären Darlegungslast bislang nicht nachgekommen.
Das OLG Köln verlangt nun von Daimler detailierten Vortrag zur Funktionsweise der AdBlue-Dosierstrategie, sowie eine Erklärung dazu, welche Informationen dem KBA gegenüber offengelegt worden sind.