LG Wuppertal contra Daimler

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Das LG Wuppertal bestätigte am 29.1.2020 ein Teilversäumnis- und Endurteil, Az. 17 O 49/19, gegen Daimler, wonach der Autobauer einen Mercedes Benz GLK220 CDI 4Matic (Euro 6) mit dem Dieselmotor OM 651 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Das Gericht geht davon aus, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war und wertete diesen Umstand als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Der Kläger muss sich für seine gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, welche von dem zu erstattenden Kaufpreis in Abzug zu bringen ist.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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