
Das Landgericht Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 20.1.2020 erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Daimler muss den Mercedes GLC 250d 4 Matic zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.