LG Frankenthal contra Daimler

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Das Landgericht Frankenthal hat Daimler mit Urteil vom 6.3.2020 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Daimler muss den Mercedes GLK 220 CDI 4 Matic mit der Abgasnorm Euro 5 mit dem Dieselmotor vom Typ OM651 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Im Fahrzeug befindet sich eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, so das LG Frankenthal. Letztere reduziert die Abgasrückführung, indem sie die Kühlmitteltemperatur niedrig hält. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Wirkung des Abgasrückführungssystems (AGR-System) bei einstelligen positiven Außentemperaturen reduziert wird.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de