LG Stuttgart erneut contra Daimler

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Das LG Stuttgart hat die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal mit Urteil vom 31.03.2020, 23 O 16/19, zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und deliktischen Zinsen von 4% p.a. ab Erwerb des Fahrzeugs verurteilt.

Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine nUtzungsentschädigung abziehen lassen.

Positiv hervorzuheben ist, dass nunmehr auch das LG Stuttgart der Klagepartei Deliktszinsen (4%) ab Erwerb des Pkw zugesprochen hat.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de