Daimler weist seine Werkstätten an, dass Software-Update aufzuspielen

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Daimler hat seine Werkstätten mit einem Rundschreiben angewiesen sämtliche Fahrzeuge, die sich – aus welchem Grund auch immer – in den Werkstätten befinden, mit dem Software-Update zu versehen. In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Achten Sie dringend darauf, dass kein Fahrzeug die Werkstatt verlässt, ohne dass die aktuell durchzuführende/n Maßnahme/n abgearbeitet wurde/n.“

Mit dieser versteckten Maßnahme will Daimler verhindern, dass weitere Fahrzeuge von einem verpflichtenden Rückruf betroffen werden.

Gleichzeitig verhindert Daimler damit bei etwaigen Prozessen die Nachweisbarkeit des vorhandenen Thermofensters und der unzulässigen Abschalteinrichtung durch ein Sachverständigengutachten, da die ursprüngliche Software mit der unzulässigen Abschalteinrichtung durch das Software-Update entfernt wird.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de