
Das LG Stutgart hat Daimler mit Urteil vom 27.04.2021, Az. 48 O 128/20 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Mercedes S350 mit dem Motortyp OM642.
Für das LG Stuttgart war der klägerische Vortrag zum Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung substantiiert.