Das LG Siegen hatte, wie wir berichtet hatten mit Beschluss vom 22.12.2020 in dem Verfahren 1 O 76/19 einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll.
Da der beauftragte Sachverständige sich nicht in der Lage sah, die Fragen zu beantworten und mitteilte, dass nur das KBA die Fragen des Gerichts beantworten könne, holt das LG Siegen nun auf unser Betreiben hin, eine amtliche Auskunft beim KBA ein.