Das LG Mönchengladbach hat Daimler mit Urteil vom 12.05.2021, Az. 6 O 78/19 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz nach § 826 BGB verurteilt.
Streitgegenständlich war ein Mercedes V250d 4Matic mit dem Motortyp OM651.
Für das LG Mönchengladbach war der klägerische Vortrag zum Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen, insbesondere in Form der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung substantiiert.