
Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 8.5.2020, Az.: 14 O 74/20, erneut im Mercedes-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss nach dem Urteil das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Mercedes-Benz GLC 220d 4Matic, zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich jedoch für seine zurückgelegten Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, da er durch die Benutzung des Fahrzeugs einen Vorteil hatte.