
Das LG Stuttgart verurteilte Daimler im Mercedes-Abgasskandal am 14.5.2020, 19 O 109/19, erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz.
Daimler muss den Mercedes ML 350 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.