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Das LG Stuttgart hat Daimler erneut mit Urteil vom 24.10.2019, 20 O 73/19 zum Schadenersatz verurteilt. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.