Das LG Stuttgart hat Daimler erneut mit Urteil vom 24.10.2019, 20 O 73/19 zum Schadenersatz verurteilt. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
LG Stuttgart contra Daimler
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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