LG Stuttgart contra Daimler

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Das LG Stuttgart hat Daimler erneut mit Urteil vom 24.10.2019, 20 O 73/19 zum Schadenersatz verurteilt. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de