
Das Landgericht Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 26.09.2019, 23 O 112/19 zu Schadensersatz aus Delikt im Zuge des sogenannten Abgasskandals verurteilt. Das LG Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Daimler den Kläger bei Erwerb seines Fahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 II EG-VO 715/2007 verfügt und dem Kläger der ihm daraus entstandenen Schaden zu ersetzen sei. Daimler muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.