LG Itzehoe contra Daimler

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Das LG Itzehoe hat einen Mercedes-Händler mit Urteil vom 09.08.2019, 6 O 101/19 verurteilt, einen Mercedes ML 350 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Das LG hat das bei der Abgasreinigung verwendete „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung und somit als erheblichen Sachmangel eingestuft.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de