
Das LG Itzehoe hat einen Mercedes-Händler mit Urteil vom 09.08.2019, 6 O 101/19 verurteilt, einen Mercedes ML 350 zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Das LG hat das bei der Abgasreinigung verwendete „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung und somit als erheblichen Sachmangel eingestuft.