Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 23.12.2020, 16 O 469/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz C 220 Bluetec mit dem Motor vom Typ OM651 Euro 6 zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
Das Fahrzeug verfügt über eine Profstandserkennung, so das LG Stuttgart.