
Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 17.12.2020, 20 O 267/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLE 250 d 4MATIC mit dem Motor vom Typ OM651, Euro 6, zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Das Fahrzeug verfügt über eine Prüfstandserkennung, so das LG Stuttgart.