LG Stuttgart contra Daimler

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Das LG Stuttgart hat Daimler mit Urteil vom 23.12.2020, 16 O 447/20, erneut zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4MATIC mit dem OM642 Euro 6 zurücknehmen und der Klagepartei den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten. Das LG Stuttgart ging bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung vorliegend jedoch nur von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.

Das Fahrzeug verfügt über Prüfstandserkennung, so das LG Stuttgart.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de