LG Mainz holt Sachverständigengutachten bzgl. Mercedesmotor OM651 Euro 6 ein Diesen Artikel teilen:FacebookGoogleTwitterLinkedin Das LG Mainz hat mit Beschluss vom 17.01.2021 in dem Verfahren 5 O 128/20 nunmehr einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll. Diesen Artikel teilen:FacebookGoogleTwitterLinkedin Veröffentlicht von Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwalt in Flensburg Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Tel.: 0461-97 88 78 18 Email: info@juengst-kahlen.de Alle Beiträge von Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht anzeigen