LG Mainz holt Sachverständigengutachten bzgl. Mercedesmotor OM651 Euro 6 ein

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Das LG Mainz hat mit Beschluss vom 17.01.2021 in dem Verfahren 5 O 128/20 nunmehr einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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