LG Siegen holt Sachverständigengutachten bzgl. Mercedes-Benz GLC 220 d ein

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das LG Siegen hat mit Beschluss vom 22.12.2020 in dem verfahren 1 O 76/19 nunmehr einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.

Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de