
Das LG Siegen hat mit Beschluss vom 22.12.2020 in dem verfahren 1 O 76/19 nunmehr einen Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Sachverständiger die klägerseits behaupteten Abschalteinrichtungen mit einem Gutachten überprüfen soll.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz GLC 220 d mit dem Motortyp OM651 Euro 6.
Daimler hatte zuvor alles bestritten und geschwärzte Bescheide vorgelegt.