LG Konstanz contra Daimler, Mercedes GLK 250 Euro 6, OM651

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das LG Konstanz hat Daimler mit Urteil vom 14.06.2021, E 2 O 410/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 4MATIC mit dem Motortyp OM651 Euro 6, zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.

Im Mai 2018 erließ das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für dieses mit einem SCR-Katalysator bestückte Modell.

Der Inhalt der Rückrufbescheide des KBA vom 23.05.2018 und vom 03.08.2018 belegten die substantiierte Darlegung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in eindrücklicher Deutlichkeit. Sie gaben dem Daimler-Konzern auf, auf der Basis der erteilten Typgenehmigungen in den von ihm produzierten Fahrzeugen die „Vorschriftsmäßigkeit herzustellen, indem alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus dem Emissionskontrollsystem entfernt werden“.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de