
Das LG Konstanz hat Daimler mit Urteil vom 14.06.2021, E 2 O 410/20, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Daimler muss den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 250 4MATIC mit dem Motortyp OM651 Euro 6, zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutztungsentschädigung erstatten.
Im Mai 2018 erließ das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf für dieses mit einem SCR-Katalysator bestückte Modell.
Der Inhalt der Rückrufbescheide des KBA vom 23.05.2018 und vom 03.08.2018 belegten die substantiierte Darlegung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in eindrücklicher Deutlichkeit. Sie gaben dem Daimler-Konzern auf, auf der Basis der erteilten Typgenehmigungen in den von ihm produzierten Fahrzeugen die „Vorschriftsmäßigkeit herzustellen, indem alle unzulässigen Abschalteinrichtungen aus dem Emissionskontrollsystem entfernt werden“.